Führt man einen Amateurfunk-Bausatz nach Deutschland ein (z.B. durch Postsendung aus den USA), kann der Weg zum Zollamt fällig werden. Für Amateurfunk-Bausätze ist (A) kein Zoll, (B) kein CE Kennzeichen und nur Einfuhrumsatzsteuer notwendig. Hier fasse ich die Fakten zusammen, die mir bei der Einfuhr bisher immer geholfen haben.
(A) Kein Zoll, sondern nur Einfuhrumsatzsteuer? Amateurfunk-Bausätze fallen unter den TARIC Warencode 8517 (“[..] andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk [..]”) (siehe auch Zollinformation von DK3RED).
(B) CE Kennzeichnung nicht notwendig? In der Richtlinie 2014/53/EU, Anhang I, Paragraph 1, (a) sind “[..] Bausätze für Funkanalgen, die von Funkamateuren zusammengebaut werden [..]” explizit von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.